Wenn man schon Gefahr läuft trotz sichtbarer Kleidung oder durch Reflektoren und Lichter im hektischen Straßenverkehr übersehen zu werden, bleibt noch die akustische Warnung durch eine Klingel. Nicht nur aus diesem Grund sollte eine Glocke als Unfallschutz zur Grundausstattung ans Fahrrad gehören, denn laut der § 64 a der StVZO ist eine Fahrradglocke vorgeschrieben. Leider wird jedoch bei modernen Fahrrädern mit der Begründung der Optik oder der Aerodynamik auf eine Klingel verzichtet. An ältere Fahrräder hat man meist damit zu kämpfen, dass die Fahrradglocke eingerostet, verbogen oder am Lenker so verrutscht ist, dass sie nicht mehr funktionsfähig oder bedienbar ist. Sorgen Sie also nicht nur wegen Ihrer Sicherheit dafür, dass Sie eine Klingel einsatzbereit am Lenker haben.